„Widerstand ist die Weigerung, einem ungerechten Befehl oder Gesetz zu folgen, ist die Hilfe, die den Opfern eines bösen Staats geleistet wird.“ Der Jurist Fritz Bauer wusste, wovon er sprach. Selbst ein Widerstandskämpfer und Exilant, brachte er als Verfolgter des NS-Regimes die Verbrechen in Auschwitz, die Verbrechen der Wehrmacht, NS-Justiz und NS-Medizin vor Gericht. Anfeindungen und Morddrohungen verfolgten ihn deshalb bis zum Tod. Konsequent sprach Bauer von den Millionen Nazi-Tätern, wandte sich gegen die verharmlosende juristische Konstruktion der Gehilfenschaft. Entnazifizierung und Demokratisierung waren nach zwölf Jahren Nazi-Herrschaft Bauers Hauptanliegen.
Wäre nicht jedermann berechtigt, ja verpflichtet gewesen, den Verfolgten zu helfen? Nach so viel Gewalt und Unmenschlichkeit wollte Bauer den Menschenrechten die gebührende Akzeptanz verschaffen. Aus Toleranz sollte Anerkennung des anderen werden. Er stand auf der Seite der Schwächsten in der Gesellschaft, kämpfte für die Rechte der Gefangenen ebenso wie für die von Verfolgten. Die Strafrechtsreform und ein humaner Strafvollzug waren für ihn Hauptanliegen, Resozialisierung sein Ziel.